Barrierefreies Wohnen

Altersgerechter Umbau in der Mietwohnung: Was Mieter dürfen

Du darfst deine Mietwohnung altersgerecht umbauen, wenn du den Vermieter vorher fragst und die Kosten selbst trägst. Ablehnen darf er nur, wenn seine Gründe schwerer wiegen als dein Bedarf.

Die kurze Antwort

§ 554 BGB gibt dir einen Anspruch auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen, die die Wohnung barrierefrei machen. Du brauchst die Erlaubnis schriftlich, bevor der Handwerker anrückt. Die Umbaukosten zahlst du selbst, Pflegekasse und Förderbank können einen Teil übernehmen. Beim Auszug kann der Vermieter den Rückbau verlangen, deshalb gehört diese Frage in dieselbe Vereinbarung.

Bis 4.180 Euro

Zuschuss der Pflegekasse je wohnumfeldverbessernder Maßnahme, ab Pflegegrad 1.

2 bis 6 Wochen

Übliche Wartezeit auf die Antwort des Vermieters und die Bewilligung der Pflegekasse.

150 bis 9.000 Euro

Spanne der Umbaukosten, vom Haltegriff bis zur bodengleichen Dusche. Stand 2026.

Welches Recht hast du als Mieter?

§ 554 BGB regelt den Fall ausdrücklich. Mieter können vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung dienen, dem Laden von Elektrofahrzeugen oder dem Einbruchsschutz. Barrierefreiheit fällt unter den ersten Punkt.

Der Anspruch ist kein Freibrief. Der Vermieter darf die Zustimmung verweigern, wenn die Veränderung ihm nicht zuzumuten ist. Das ist eine Abwägung: dein Bedarf gegen sein Interesse an der Substanz und am Zustand des Hauses. Je stärker der Eingriff, desto eher hat er Argumente. Ein Haltegriff neben der Toilette ist ihm praktisch immer zumutbar. Ein Treppenlift im gemeinsamen Hausflur berührt auch die anderen Mietparteien und wird deutlich häufiger diskutiert.

Eine Voraussetzung wird oft übersehen: Der Anspruch gilt für die Wohnung, die du gemietet hast. Für Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus oder Hauseingang brauchst du zusätzlich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, wenn das Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist.

Wie formulierst du den Antrag an den Vermieter?

Schriftlich, konkret und mit Frist. Ein Anruf hilft dir später nicht weiter. Der Antrag sollte vier Dinge enthalten: die genaue Maßnahme, den Grund, die Zusage zur Kostenübernahme und einen Termin, bis wann du eine Antwort brauchst.

Musterformulierung

„Sehr geehrte Frau Muster, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum Einbau einer bodengleichen Dusche anstelle der vorhandenen Badewanne in meiner Wohnung. Grund ist mein Pflegegrad 2; das Übersteigen des Wannenrands ist mir nicht mehr sicher möglich. Die Kosten trage ich vollständig, die Arbeiten führt ein eingetragener Fachbetrieb aus. Ein Angebot lege ich bei. Über eine Rückmeldung bis zum 30.09. freue ich mich.“

Leg dem Schreiben das Angebot des Handwerksbetriebs bei und, wenn vorhanden, den Bescheid über den Pflegegrad. Beides nimmt dem Vermieter die zwei häufigsten Bedenken: unklarer Umfang und unklare Ausführung. Verschick den Antrag per Einwurfeinschreiben oder lass dir den Empfang per Mail bestätigen.

Welche Maßnahmen brauchen keine Genehmigung?

Alles, was ohne Eingriff in die Bausubstanz auskommt und sich rückstandsfrei entfernen lässt, kannst du ohne Zustimmung anbringen. Dazu zählen:

  • Haltegriffe mit Klemm- oder Saugbefestigung in Bad und WC, ohne Bohren.
  • Mobile Schwellenrampen aus Gummi oder Aluminium, die nur aufgelegt werden.
  • Duschhocker, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung als lose Hilfsmittel.
  • Bewegungsmelder und Steckdosenlampen für den Weg zum Bad in der Nacht.
  • Rutschhemmende Matten und Streifen in Dusche und Wanne.

Bohrst du dagegen Griffe in die Fliesen, liegt eine bauliche Veränderung vor. In der Praxis ist das selten ein Streitpunkt, weil Bohrlöcher in Fliesen zum normalen Gebrauch zählen. Sicher bist du trotzdem erst mit einer kurzen schriftlichen Erlaubnis.

Was kostet der Umbau und wer zahlt mit?

MaßnahmeKosten 2026Zustimmung nötig?
Haltegriff geklemmt30 bis 90 Euronein
Haltegriff verschraubt150 bis 350 Euroja
Schwellenrampe mobil60 bis 300 Euronein
Türverbreiterung auf 90 cm900 bis 2.200 Euro je Türja
Wanne raus, bodengleiche Dusche rein3.500 bis 9.000 Euroja
Sitzlift an gerader Innentreppe4.000 bis 8.000 Euroja
Lichtschalter und Steckdosen versetzen90 bis 180 Euro je Stückja

Die Pflegekasse zahlt bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Gesamtbetrag. Der Betrag wird periodisch angepasst, frag deshalb vor dem Antrag bei deiner Pflegekasse den aktuellen Satz ab.

Die KfW fördert Barrierereduzierung für Mieter im Programm 455-B als Zuschuss. Ob Mittel bereitstehen, hängt vom Bundeshaushalt ab und hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Prüf den Programmstand auf der KfW-Seite, bevor du einen Auftrag erteilst, denn ein Zuschuss wird nur vor Beginn der Arbeiten bewilligt. Beide Töpfe lassen sich in der Regel kombinieren, solange nicht dieselbe Rechnung doppelt gefördert wird.

Musst du beim Auszug zurückbauen?

Im Grundsatz ja. Der Vermieter kann verlangen, dass du den ursprünglichen Zustand wiederherstellst, und die Kosten dafür trägst du. Deshalb ist die Rückbaufrage der wichtigste Satz in der Zustimmung.

Drei Varianten sind üblich. Erstens: Der Vermieter verzichtet auf den Rückbau, weil die Maßnahme die Wohnung aufwertet. Das ist bei einer neuen Dusche häufig der Fall. Zweitens: Er verlangt den Rückbau und darf dafür eine zusätzliche Sicherheit verlangen, meist als Erhöhung der Kaution. Drittens: Ihr vereinbart, dass er beim Auszug entscheidet. Diese Variante ist die schlechteste für dich, weil du bis zum Schluss nicht kalkulieren kannst.

Praxis-Tipp

Lass dir den Verzicht auf den Rückbau direkt in die Zustimmung schreiben, solange du noch verhandeln kannst. Nach dem Umbau hat der Vermieter keinen Grund mehr, dir entgegenzukommen.

Was tun, wenn der Vermieter ablehnt?

Erst prüfen, ob die Begründung trägt. Pauschale Sätze wie „passt nicht ins Haus“ reichen nicht. Der Vermieter muss ein konkretes Interesse benennen, das dein Bedürfnis überwiegt. Fehlt diese Begründung, setz ihm schriftlich eine Frist von zwei Wochen und bitte um eine sachliche Erläuterung.

Bleibt er dabei, führen zwei Wege weiter. Der Mieterverein prüft den Fall für einen Jahresbeitrag von rund 80 bis 130 Euro und schreibt in vielen Fällen selbst an den Vermieter. Hilft das nicht, bleibt die Klage auf Zustimmung vor dem Amtsgericht. Eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsbaustein deckt das meist ab, sofern sie vor dem Streit bestand.

Was du nicht tun solltest: einfach bauen lassen. Ein Umbau ohne Erlaubnis ist eine Vertragsverletzung. Der Vermieter kann Rückbau verlangen und im Wiederholungsfall abmahnen. Der Zeitgewinn ist klein, das Risiko groß.

Häufige Fragen

Braucht der Umbau einen anerkannten Pflegegrad?
Für den Anspruch nach § 554 BGB nicht. Ein Pflegegrad stärkt aber deine Begründung gegenüber dem Vermieter und ist Voraussetzung für den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro.
Darf der Vermieter die Miete nach dem Umbau erhöhen?
Nein, wenn du die Maßnahme selbst bezahlt hast. Eine Modernisierungsumlage setzt voraus, dass der Vermieter investiert hat. Deine eigenen Investitionen bleiben bei der Mieterhöhung außen vor.
Wie lange darf der Vermieter mit der Antwort warten?
Das Gesetz nennt keine feste Frist. Üblich und zumutbar sind zwei bis vier Wochen. Setz im Antrag selbst eine Frist, dann hast du eine Grundlage für die nächste Stufe.
Zahlt die Pflegekasse auch bei Pflegegrad 1?
Ja, der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gilt ab Pflegegrad 1. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein, rückwirkende Bewilligungen sind die Ausnahme.
Gilt der Anspruch auch im Zweifamilienhaus mit Vermieter im Haus?
Der Anspruch besteht, die Abwägung fällt aber häufiger zugunsten des Vermieters aus. Bei sehr engem Zusammenleben wiegen seine Interessen an der Substanz schwerer als in einem großen Mietshaus.

Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Förderbeträge und Programmbedingungen ändern sich, bitte vor Antragstellung prüfen.

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