Kosten & Förderung
Handwerkerkosten absetzen: So viel holst du zurück
Du bekommst 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abgezogen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Material zählt nicht mit, die Rechnung muss überwiesen sein.
Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt senken deine Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Das ist kein Abzug vom Einkommen, sondern ein Abzug von der Steuer selbst, deshalb wirkt er bei jedem gleich. Absetzbar sind Lohn, Fahrtkosten und Maschinenmiete, nicht das Material. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Steuersätze und Höchstbeträge können sich ändern, prüf sie für dein Steuerjahr.
der Arbeitskosten werden direkt von deiner Steuerschuld abgezogen.
Höchstbetrag im Jahr für Handwerkerleistungen. Das entspricht 6.000 Euro Lohnanteil.
Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht mit Quittung.
Wie viel bekommst du zurück?
Die Rechnung ist einfach: Arbeitskosten mal 0,2, gedeckelt bei 1.200 Euro. Ein Beispiel aus dem Alltag.
Ein Malerbetrieb streicht deine Wohnung. Die Rechnung lautet über 4.500 Euro brutto, davon 3.200 Euro Lohn und 1.300 Euro Farbe und Material. Absetzbar sind die 3.200 Euro Lohn. Davon 20 Prozent ergibt 640 Euro, die dir direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Deine Erstattung steigt also um 640 Euro, unabhängig davon, ob dein Steuersatz bei 25 oder 42 Prozent liegt.
Der Deckel greift ab 6.000 Euro Arbeitskosten im Jahr. Wer eine große Sanierung plant, sollte sie deshalb über zwei Kalenderjahre verteilen, wenn das terminlich möglich ist. Zwei Rechnungen in zwei Jahren bringen bis zu 2.400 Euro statt 1.200 Euro.
| Rechnung gesamt | davon Arbeitskosten | Steuerersparnis |
|---|---|---|
| 800 Euro Heizungswartung | 600 Euro | 120 Euro |
| 2.400 Euro Elektroarbeiten | 1.700 Euro | 340 Euro |
| 4.500 Euro Malerarbeiten | 3.200 Euro | 640 Euro |
| 9.000 Euro Badumbau | 5.400 Euro | 1.080 Euro |
| 18.000 Euro Dachsanierung | 9.000 Euro | 1.200 Euro, mehr geht nicht |
Haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung?
Es sind zwei getrennte Töpfe, und beide lassen sich im selben Jahr nutzen. Die Abgrenzung entscheidet, welcher Höchstbetrag gilt.
- Handwerkerleistung, bis 1.200 Euro: Alles, was Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ist. Maler, Elektriker, Heizungswartung, Fliesenleger, Schornsteinfeger, Dachdecker, Fensterbauer.
- Haushaltsnahe Dienstleistung, bis 4.000 Euro: Tätigkeiten, die sonst ein Haushaltsmitglied erledigen würde. Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Pflegedienst, Kinderbetreuung im Haushalt, Umzugsunternehmen.
- Minijob im Haushalt, bis 510 Euro: Eine haushaltsnahe Kraft, die über die Minijob-Zentrale angemeldet ist.
Der Gärtner, der die Hecke schneidet, ist eine haushaltsnahe Dienstleistung. Der Gärtner, der eine neue Terrasse pflastert, ist eine Handwerkerleistung. Bei Mischrechnungen bittest du den Betrieb, die Posten getrennt auszuweisen. Höchstbeträge und Quoten können sich ändern, prüf den Stand für dein Steuerjahr.
Was zählt nicht mit?
Drei Gruppen fallen komplett heraus, und daran scheitern die meisten Anträge.
- Material: Farbe, Fliesen, Rohre, Fenster, Ersatzteile. Auch dann nicht, wenn der Betrieb sie einkauft und weiterberechnet.
- Neubau und Erweiterung: Alles, was zusätzliche Wohnfläche schafft. Der Anbau ist raus, die Sanierung des vorhandenen Bads ist drin. Maßgeblich ist, dass der Haushalt schon besteht.
- Bar bezahlte Rechnungen: Ohne Überweisung gibt es keinen Abzug. Das gilt auch für Beträge, die du dem Handwerker in die Hand gedrückt hast und für die du eine ordentliche Quittung besitzt.
Ebenfalls draußen: Kosten, die eine Versicherung oder ein Förderprogramm bereits erstattet hat. Wer einen KfW-Zuschuss für dieselbe Maßnahme bekommen hat, darf die geförderten Arbeitskosten nicht zusätzlich absetzen. Eine Doppelförderung schließt das Finanzamt aus.
Wie muss die Rechnung aussehen?
Der Betrieb muss die Arbeitskosten getrennt ausweisen. Ein Gesamtbetrag ohne Aufteilung reicht nicht, und das Finanzamt schätzt nicht zu deinen Gunsten. Verlangst du die Aufteilung erst nach einem Jahr, ist der Aufwand für alle groß. Sprich sie deshalb schon bei der Auftragsvergabe an.
Arbeitslohn, Fahrt- und Anfahrtkosten, Maschinen- und Gerätemiete. Diese drei sind absetzbar. Material und Entsorgungsmaterial werden separat aufgeführt. Enthält die Rechnung nur eine Summe, bitte um eine korrigierte Fassung.
Dann überweisen. Das Finanzamt verlangt einen Zahlungsnachweis, also Kontoauszug oder Überweisungsbeleg. Rechnung und Beleg musst du der Erklärung nicht beilegen, aber zwei Jahre aufbewahren. Bei einer Nachfrage reichst du beides nach.
Was können Mieter über die Nebenkosten absetzen?
Auch als Mieter kannst du absetzen, obwohl du keinen Handwerker beauftragt hast. Entscheidend ist die Betriebskostenabrechnung. Darin stecken Posten, die als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung zählen.
- Hausmeisterdienst und Treppenhausreinigung
- Gartenpflege und Winterdienst
- Wartung von Heizung, Aufzug und Rauchmeldern
- Schornsteinfeger
- Ablesen und Verteilen der Heizkosten
Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss die abzugsfähigen Anteile in der Abrechnung ausweisen. Viele tun das inzwischen automatisch mit einer eigenen Zeile oder einer Anlage. Fehlt sie, kannst du eine Bescheinigung anfordern. Der Anspruch darauf ergibt sich aus der Nebenpflicht zur Abrechnung, ein Anruf bei der Verwaltung reicht meist. Wichtig: Es zählt das Jahr, in dem die Abrechnung dir zugegangen ist, nicht das Jahr der Leistung.
Wo trägst du es in der Steuererklärung ein?
In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Sie ist seit einigen Jahren ein eigenes Formular und ersetzt die früheren Zeilen im Mantelbogen. Dort gibt es getrennte Felder für Minijobs, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. In Elster und in jeder Steuersoftware findest du sie unter demselben Namen.
Du trägst nur die Arbeitskosten ein, nicht die Gesamtrechnung. Die 20 Prozent rechnet das Programm selbst. Kommen mehrere Rechnungen zusammen, addierst du die Arbeitskosten und trägst die Summe ein. Formularbezeichnungen und Zeilennummern ändern sich von Jahr zu Jahr, orientier dich deshalb an der Feldbeschreibung statt an einer Zeilennummer aus einem älteren Ratgeber.
Häufige Fragen
Zählt der Abzug bei jedem Einkommen gleich?
Was, wenn ich gar keine Steuer zahle?
Ist die Anzahlung schon absetzbar?
Gilt das auch für die Ferienwohnung?
Kann ich Notdienst und Wochenendzuschläge absetzen?
Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Keine Steuerberatung · Höchstbeträge, Quoten und Formulare können sich ändern, bitte für dein Steuerjahr prüfen.
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