Handwerkersuche
Handwerker kommt nicht: Deine Rechte und Fristen
Wenn ein fest vereinbarter Termin platzt, ist der Betrieb im Verzug. Ab dann kannst du eine Nachfrist setzen, danach vom Vertrag zurücktreten und einen anderen Betrieb auf Kosten des ersten beauftragen.
Erster Schritt ist eine schriftliche Nachfrist mit konkretem Datum, zehn bis vierzehn Tage sind meist angemessen. Verstreicht sie ohne Leistung, kannst du vom Vertrag zurücktreten und die Anzahlung zurückverlangen. Die Mehrkosten für den Ersatzbetrieb kannst du als Schaden geltend machen. Wichtig ist, dass ein Termin überhaupt verbindlich vereinbart war. Bei Streit um größere Beträge lohnt der Gang zum Anwalt, dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
ist der Betrieb ohne Mahnung im Verzug, wenn ein festes Datum vereinbart war.
gelten bei normalen Arbeiten als angemessene Nachfrist.
beträgt die regelmäßige Verjährung. Sie läuft ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand.
Ab wann ist der Handwerker rechtlich zu spät?
Sobald ein vereinbarter Termin verstreicht, ohne dass gearbeitet wird. Entscheidend ist, wie genau der Termin festgelegt war.
Nach § 286 BGB tritt Verzug ein, wenn du nach Fälligkeit mahnst. Eine Mahnung ist aber entbehrlich, wenn für die Leistung ein Datum nach dem Kalender bestimmt war. Steht im Auftrag also der 14. Oktober, ist der Betrieb am 15. Oktober automatisch im Verzug. Eine Mahnung schadet trotzdem nie, weil sie den Ablauf dokumentiert.
- Fester Termin vereinbart: Verzug ab dem Tag danach, ohne weitere Aufforderung.
- Nur ein Zeitraum genannt, etwa Kalenderwoche 42: Verzug ab dem Ende dieses Zeitraums.
- Gar kein Termin vereinbart: Die Leistung ist sofort fällig, du musst aber erst mahnen und dann eine Frist setzen.
- Nur eine unverbindliche Aussage am Telefon: Schwer zu beweisen. Halte solche Zusagen deshalb immer per Mail nach.
Schreib nach jedem Telefonat eine kurze Bestätigung: „Wie eben besprochen halte ich fest, dass Sie am 14. Oktober mit den Arbeiten beginnen und diese bis zum 20. Oktober abschließen.“ Widerspricht der Betrieb nicht, hast du im Streitfall einen belastbaren Beleg.
Wie setzt du eine Nachfrist richtig?
Schriftlich, mit konkretem Enddatum und mit einer klaren Ansage, was danach passiert. Eine Frist ohne Datum ist wertlos.
Formulierungen wie „zeitnah“ oder „umgehend“ reichen nicht, weil sich daraus kein Ablauf berechnen lässt. Nutz stattdessen ein festes Datum und schick die Nachricht per E-Mail sowie zusätzlich per Einschreiben, wenn es um größere Summen geht.
Ein Muster, das du anpassen kannst:
- „Sehr geehrte Damen und Herren, am 14. Oktober sollten Sie laut Auftrag vom 2. September mit den Arbeiten beginnen. Bis heute ist das nicht geschehen.“
- „Ich fordere Sie auf, die vereinbarten Arbeiten bis spätestens 30. Oktober aufzunehmen und bis zum 8. November fertigzustellen.“
- „Nach Ablauf dieser Frist werde ich vom Vertrag zurücktreten und einen anderen Betrieb beauftragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werde ich Ihnen in Rechnung stellen.“
Wie lang die Frist sein muss, hängt vom Umfang ab. Für eine kleine Reparatur reicht eine Woche, für eine Badsanierung mit Materialbestellung sind drei bis vier Wochen angemessen. Eine zu kurze Frist ist nicht unwirksam, sondern setzt automatisch eine angemessene Frist in Gang. Zu großzügig solltest du trotzdem nicht sein, sonst zieht sich alles weiter.
Wann kannst du zurücktreten und einen anderen beauftragen?
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist. Dann hast du nach § 323 BGB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Erkläre den Rücktritt ausdrücklich und schriftlich. Ab diesem Moment ist der Vertrag rückabzuwickeln: Der Betrieb bekommt kein Geld für nicht erbrachte Leistungen, du gibst gelieferte Materialien heraus. Anschließend kannst du frei einen anderen Betrieb beauftragen.
Alternativ kannst du statt des Rücktritts Schadensersatz statt der Leistung nach § 281 BGB verlangen. Dann beauftragst du den Ersatzbetrieb und forderst die Differenz zum ursprünglichen Preis vom säumigen Handwerker. Diese Variante ist meist die praktischere, weil sie dein Geld schützt statt nur den Vertrag zu beenden.
| Situation | Dein Schritt | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Termin geplatzt, Betrieb meldet sich nicht | Schriftliche Nachfrist mit Datum | sofort |
| Nachfrist läuft | Abwarten und dokumentieren | 1 bis 4 Wochen |
| Nachfrist verstrichen | Rücktritt oder Schadensersatz erklären | am Tag nach Fristende |
| Neuer Betrieb nötig | Zwei Vergleichsangebote einholen | vor der Beauftragung |
| Anzahlung nicht zurück | Zahlungsfrist von 14 Tagen setzen | nach dem Rücktritt |
| Betrieb zahlt nicht | Mahnbescheid oder Klage | innerhalb der Verjährung |
Hol vor der Ersatzbeauftragung zwei Vergleichsangebote ein und heb sie auf. Du musst den Schaden gering halten. Wählst du ohne Not den teuersten Anbieter, kann der säumige Betrieb die Mehrkosten später kürzen.
Welchen Schaden kannst du ersetzt verlangen?
Alles, was dir durch die Verzögerung nachweisbar entstanden ist. Der Nachweis ist der schwierige Teil, nicht der Anspruch.
- Mehrkosten des Ersatzbetriebs: die Differenz zwischen altem und neuem Preis, belegt durch beide Angebote.
- Verdienstausfall: wenn du nachweislich unbezahlt frei genommen und vergeblich gewartet hast. Bescheinigung des Arbeitgebers beilegen.
- Zusätzliche Unterkunft oder Lagerkosten: etwa wenn die Wohnung wegen der Verzögerung länger unbewohnbar bleibt.
- Folgeschäden: Wasserschaden, weil die Reparatur ausblieb, oder Frostschaden an einer nicht angeschlossenen Heizung.
- Anwalts- und Mahnkosten: ab dem Zeitpunkt, ab dem sich der Betrieb im Verzug befindet.
Nicht ersetzt wird der Ärger. Für verlorene Freizeit, Telefonate und Nerven gibt es im deutschen Recht keinen Ausgleich. Halte deshalb den Aufwand klein und konzentrier dich auf die bezifferbaren Posten.
Wie bekommst du die Anzahlung zurück?
Mit einer schriftlichen Zahlungsaufforderung und einer klaren Frist. Nach dem Rücktritt hat der Betrieb keinen Rechtsgrund mehr, das Geld zu behalten.
Setz eine Frist von vierzehn Tagen und nenn dein Konto. Kommt nichts, folgt der gerichtliche Mahnbescheid über das Online-Mahnverfahren der Justiz. Er kostet je nach Streitwert ab etwa 36 Euro Gerichtsgebühr und ist ohne Anwalt möglich. Widerspricht der Betrieb, geht die Sache ins normale Verfahren über. Dann solltest du anwaltlich prüfen lassen, ob sich der Aufwand lohnt.
Der beste Schutz ist, die Anzahlung von vornherein klein zu halten. Mehr als 20 bis 30 Prozent der Auftragssumme sind bei einem normalen Handwerksauftrag unüblich. Bei Sonderanfertigungen kann mehr gerechtfertigt sein, dann sollte aber eine Abschlagszahlung nach Baufortschritt vereinbart werden.
Wie beugst du dem ganzen vor?
Indem du den Termin zum Vertragsbestandteil machst. Genau das fehlt in den meisten Aufträgen.
- Beginn und Fertigstellung mit Datum ins Angebot schreiben lassen, nicht nur die Leistung.
- Auftrag schriftlich erteilen, auch bei kleinen Summen. Eine Mail mit „Hiermit beauftrage ich Sie“ genügt.
- Vertragsstrafe vereinbaren, bei größeren Aufträgen üblich. Ein Prozent der Auftragssumme je Verzugswoche ist eine gängige Größenordnung.
- Zahlungen an Fortschritt koppeln, statt vorab zu zahlen.
- Alle Absprachen per Mail bestätigen, damit du im Streitfall Belege hast.
Und ein praktischer Punkt: Frag vor der Beauftragung nach der aktuellen Auslastung. Ein Betrieb, der ehrlich acht Wochen Vorlauf nennt, ist verlässlicher als einer, der nächste Woche verspricht und dann nicht auftaucht.
Häufige Fragen
Muss die Nachfrist per Einschreiben raus?
Was gilt, wenn Material fehlt oder Mitarbeiter krank sind?
Kann ich einfach die Rechnung kürzen?
Wie lange habe ich Zeit für meine Ansprüche?
Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung dafür?
Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung · Fristen und Ansprüche hängen vom Einzelfall ab.
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